Gremien

Pfarreirat und Kirchenvorstand sind Gremien, die in jeder katholischen Pfarrgemeinde jeweils von allen Gemeindemitgliedern für 4 Jahre gewählt werden. Sie sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in ihrer Gemeinde.

Pfarreirat

Der Pfarreirat setzt sich zusammen aus den gewählten Männern und Frauen, die sich zu einer Kandidatur bereit erklärt haben. Die Größe des Pfarreirats ist abhängig von der Größe der Gemeinde, in St. Dionysius gehören neben dem leitenden Pfarrer 18 gewählte Mitglieder sowie ein beratendes Mitglied diesem Gremium an.

Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit. Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Er trägt mit Sorge für eine angemessene Feier der Liturgie.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke und Personal der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde. Dafür werden innerhalb des Kirchenvorstands weitere Arbeitsausschüsse gebildet, wie z. B. der Bau-, Finanz- und Personalausschuss. Der leitende Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.